| Ermächtigung der Berufsgenossenschaften zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge-untersuchungen nach G26 "Atemschutzgeräte".
Ermächtigung des Landesamtes für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz im Saarland gemäß §13 der Druckluftverordnung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen nach § 10 und § 11 der Druckluftverordnung bei Personen, die in Druckluft arbeiten (§ 1 DruckluftV).
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